Lieber Besucher,
Sie befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Isartal. In diesem Gebiet soll die Leistungsfähigkeit, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft erhalten bleiben.
Aus Gründen des Vogel-, Amphibien- und Reptilienschutzes sowie der Erhaltung seltener Pflanzen wird ein Betretungsverbot nach Art. 26 BayNatSchG für die Hangrutschfläche erlassen.
Betreten verboten
1. Januar — 1. NovemberLandratsamt München
Wandern ist all about Unterwegssein, nicht möglichst effizient irgendwo hinkommen, sonst hieße es nicht Wandern, sondern Hinfahren. Deswegen verrate ich leider erst eine knappe Woche zu spät, dass Sie sich noch bis 1. November — vielleicht lieber vorsichtshalber bis 2. — gedulden müssen, bis Sie da auch hin dürfen. Gut, dass ich’s schon am 21. Dezember geschafft hab, so hatte 2012 doch wenigstens den einen Erfolg.
Mit den Vogelinseln wär ich trotzdem auch bis 14. März mal vorsichtig, die Fluss-Seeschwalbe soll ein geschickter Stoßtaucher sein:
Besonders geschützt sind die vor Ihnen liegenden Isarinseln. Sie sind “KInderstube” von Bodenbrütenden Vogelarten wie Flussseeschwalbe, Uferläufer und Regenpfeifer,
Zu ihrem Schutz ist das Betreten oder Landen an den Kiesinseln in der Zeit zwischen 15. März und 1. September untersagt.
Die Bilder sind aus der Nähe des Georgensteins.
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